Rechtliches / Nutzung APP
1. Anbieter und Inhalt
Diese Applikation (im Folgenden Beihilfe-App genannt) wird von der Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände, Bartningstr. 55, 64289 Darmstadt angeboten. Es handelt sich um eine Anwendung, die es dem Nutzer ermöglicht, Beihilfe zu bestimmten Belegen (Arzt-/Krankenhausrechnungen, Rezepte und Verordnungen etc.) mobil zu beantragen.
2. Kosten
Die Beihilfe-App steht den Beihilfeberechtigten, deren Beihilfen von der Versorgungskasse abgerechnet werden, kostenlos zu Verfügung. Für die Nutzung der Beihilfe-App benötigen Sie eine aktive Internetverbindung. Die dabei entstehenden Kosten richten sich nach den Tarifen Ihres Mobilfunk-Anbieters und werden nicht von der Versorgungskasse übernommen.
3. Technische Rahmenbedingungen und Registrierung
Die technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Beihilfe-App richten sich nach den jeweiligen im Downloadbereich des jeweiligen App-Stores genannten Voraussetzungen. Um die Beihilfe-App downloaden zu können, müssen Sie ggf. zuvor mit einem Drittanbieter (z. B. Google Inc., iTunes SARL) eine Vereinbarung über den Zugang zu einem Portal oder Online-Shop des jeweiligen Drittanbieters (z. B. Google Play Store, iTunes App Store) abschließen. Wir sind nicht Partei einer derartigen Vereinbarung und haben keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch den Drittanbieter. Für die Nutzung der Beihilfe-App ist eine Registrierung erforderlich. Die Beihilfe-App darf nur genutzt werden, wenn die Beihilfefestsetzung im Auftrag Ihrer Festsetzungsstelle durch die Versorgungskasse Darmstadt im Rahmen einer Geschäftsbesorgung erfolgt und Ihre Festsetzungsstelle der Nutzung der Beihilfe-App zugestimmt hat oder wenn Sie selbst einen Beihilfeanspruch bei der Versorgungskasse haben. Wenn Sie Belege über die Beihilfe-App für eine nutzungsberechtigte Beihilfeberechtigte oder einen nutzungsberechtigten Beihilfeberechtigten einreichen möchten, müssen Sie über eine Vollmacht zur Antragstellung verfügen. Zusätzlich für die Nutzung der Beihilfe-App ist die Zugriffsberechtigung auf die Kamera zu gewähren, um die Funktion der Beihilfe-App (= das Fotografieren der Belege) sicherzustellen. Ohne diese Zustimmung kann die Beihilfe-App nicht genutzt werden.
4. Haftung
Die Haftung der Versorgungskasse ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Gleiches gilt für die Haftung von Erfüllungsgehilfen der Versorgungskasse.
Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Sie gelten zudem nicht bei einer der Versorgungskasse zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz).
Die Versorgungskasse haftet nicht für Störungen der Qualität und/oder Unterbrechungen des Zugangs aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Versorgungskasse nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Die Versorgungskasse übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Angebot unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.
Die Versorgungskasse haftet nicht für die dauerhafte Aufrechterhaltung dieses Dienstes sowie die Bereitstellung der Beihilfe-App und behält sich ausdrücklich vor, die Nutzung der Beihilfe-App künftig wieder einzustellen und / oder einzuschränken, ohne dass daraus Ansprüche der Nutzerin oder des Nutzers abgeleitet werden können.
5. Datensicherheit und Datenschutz
Beachten Sie bitte hierzu die separate Datenschutzerklärung im Menü der Beihilfe-App unter dem Punkt Rechtliches.
6. Besondere Bestimmungen für die Nutzung der Beihilfe-App
Jeder Beleg (z. B. Rezept, ärztliche Verordnung, Rechnung) ist einzeln zu fotografieren. Bei Belegen mit mehreren Seiten müssen die weiteren Seiten einzeln fotografiert und der ersten Seite des Belegs zugefügt werden. Werden mehrere Belege auf einmal fotografiert, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Mit der Verwendung der Beihilfe-App versichert die Nutzerin/der Nutzer, dass sich keine Änderungen bei folgenden Sachverhalten ergeben haben:
Anschrift, Bankverbindung, Ausbildungs-, Dienst- und Beschäftigungsverhältnis,
Versorgung, Beurlaubung, Elternzeit, Pflegezeit, Besoldungs-, Vergütungs-, Entgeltgruppe,
Familienstand, Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, Kindergeldbezug, Familienzuschlag,
Kranken- und Pflegeversicherungsschutz, Einkünfte der Ehegattin/des Ehegatten oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners,
anderweitige Beihilfeberechtigung (auch von berücksichtigungsfähigen Angehörigen),
Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern bei einem anderen Elternteil,
Zahlung des Beihilfebeitrags für Wahlleistungen,
(Alters-)Teilzeitbeschäftigung und Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag (nur für Beschäftigte).
Die Beihilfe-App darf nicht genutzt werden für:
Belege, die im Zusammenhang mit Unfällen, Schädigungen und Verletzungen stehen,
Belege, zu denen vorrangige Ansprüche zustehen,
Belege für Untersuchungen und Behandlungen, die von nahen Angehörigen durchgeführt wurden,
die Beantragung von Abschlagszahlungen,
die Beantragung von pauschalen Beihilfen,
die Beantragung von Pflegegeld bei häuslicher Pflege,
die Einreichung von Heil-und Kostenplänen und sonstigem Schriftwechsel,
die Übermittlung von Belegen, die der Beihilfestelle im Original vorliegen müssen
(bspw. für Sachleistungsbeihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte nach hessischem Beihilferecht).
Für die Geltendmachung dieser Aufwendungen verwenden Sie bitte den „Antrag auf Gewährung von Beihilfe“ einschließlich der erforderlichen Anlagen und übersenden diesen auf dem Postweg.
Mit der Nutzung der Beihilfe-App wird versichert, dass im vorstehenden Absatz aufgeführte Aufwendungen nicht geltend gemacht werden. Zudem versichert die Anwenderin/der Anwender mit der Nutzung der Beihilfe-App, dass alle Angaben richtig und vollständig sind. Für die geltend gemachten Aufwendungen wurde bisher keine Beihilfe beantragt, auch nicht bei einer anderen Beihilfestelle oder von einer anderen Person. Nachträgliche Preisermäßigungen oder Rückerstattungen sowie weitere Kostenerstattungen sind schriftlich mitzuteilen.
7. Schutzrechte
Der Nutzerin/dem Nutzer ist es untersagt, die Beihilfe-App, sowie die über die Beihilfe-App beziehbaren bzw. darin enthaltenen Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu verbreiten, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten. Der Nutzerin/dem Nutzer ist es ferner untersagt, die Beihilfe-App zu vermieten, zu verpachten oder anderweitig zu übertragen oder an Dritte weiterzugeben. Der Nutzerin/dem Nutzer ist es untersagt, durch den Einsatz von Umgehungsvorrichtungen die für die Beihilfe-App vorgesehenen Zugangskontrolldienste zu umgehen oder andere Maßnahmen zu unternehmen, um die Beihilfe-App unerlaubt zu nutzen.
Die Beihilfe-App ist eine urheberrechtlich geschützte Anwendung. Der Nutzerin/dem Nutzer ist es daher untersagt, die Beihilfe-App zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu übersetzen, davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu dekompilieren, sie im Wege des Reverse Engineering rückzuentwickeln, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, an den Quellcode der Beihilfe-App zu gelangen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gesetzlich gestattet. Ebenso ist die Nutzung, Entfernung, Änderung oder Unkenntlichmachung des Urheberrechtsvermerks und der Vermerke zu Marken oder besonderem Schutz unterliegenden Rechten von uns, mit uns verbundener oder dritter Unternehmen untersagt, die mit der Beihilfe-App verbunden, in diesen enthalten sind oder auf die im Zusammenhang mit der Beihilfe-App oder durch die Beihilfe-App zugegriffen werden kann.